AGB
I. Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
- Für alle Verträge gelten ausschließlich die Verkaufsbedingungen der S&L Live GmbH in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung; entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen werden ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, deren Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich gesondert vereinbart worden.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen der S&L Live GmbH und dem Kunden zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Die Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Vertragsschluss, Beschaffenheitsvereinbarungen, Eigenschaften der Ware
- Die Bestellung des Kunden gegenüber der S&L Live GmbH stellt ein Angebot an die S&L Live GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellung kann von der S&L Live GmbH innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung mit allen zur Ausführung der Bestellung erforderlichen Unterlagen, Daten, Vorlagen u.ä. angenommen werden. Der Kaufvertrag kommt mit Übersendung der Auftragsbestätigung durch die S&L Live GmbH an den Kunden zustande.
- Die S&L Live GmbH ist verpflichtet, die Ware mit den vereinbarten und von dieser Ware regelmäßig zu erwartenden Eigenschaften zu liefern. Ist vor Abschluss des Vertrages oder während der Laufzeit des Vertrages eine Musterlieferung der bestellten Ware erfolgt, gelten die Eigenschaften des Musters als vereinbart, sofern der Kunde nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Zugang des Musters dieses schriftlich ablehnt.
§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte, Muster und Prototypen
- Die S&L Live GmbH wird Eigentümer und Urheber aller Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die im Rahmen der Abwicklung des Vertrages von der S&L Live GmbH, auch im Auftrag des Kunden, erstellt werden. Sollte statt der S&L Live GmbH der Kunde Urheber der erstellten Werke im Sinne dieses Absatzes sein, tritt der Kunde schon heute die exklusiven und unbeschränkten Nutzungsrechte an die S&L Live GmbH für den Zeitraum von 3 Jahren ab Vertragsschluss ab.
- Alle von der S&L Live GmbH im Rahmen der Angebotserstellung oder des Vertragsschlusses erstellten Unterlagen, Entwürfe, Muster und Präsentationen u.ä. dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von der S&L Live GmbH vom Kunden nur im Rahmen der mit der S&L Live GmbH bestehenden Vertragsbeziehung genutzt werden.
- Sollte nach Erstellung von Mustern oder Prototypen keine Beauftragung der S&L Live GmbH mit der Produktion erfolgen, behält sich die S&L Live GmbH vor, angefallene Unkosten für die Erstellung der Muster oder Prototypen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Die S&L Live GmbH behält sich das Recht vor, einzelne für den Kunden erstellte Werbemittel auf eigene Kosten künftig für eigene Marketingzwecke zu nutzen.
§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechnungsstellung in Euro. Die Zahlungsbedingen sind für Kunden 14 Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern nicht bei Vertragsschluss etwas anderes vereinbart wurde, oder sich die Kreditwürdigkeit des Kunden nach Vertragsschluss verschlechtert hat. Die S&L Live GmbH ist berechtigt, bis zu 50% der Auftragssumme bei Vertragsschluss als Vorkasse in Rechnung zu stellen.
- Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der S&L Live GmbH anerkannt wurden. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit, Verzug
- Die Lieferzeit für die vom Kunden bestellte Ware wird in der Auftragsbestätigung festgelegt und beruht auf den Angaben des Produzenten zur Herstellungszeit sowie den regelmäßigen Transportlaufzeiten.
Die S&L Live GmbH kann die Lieferzeiten anpassen, sofern sich die Produktions- oder Transportzeiten nach der Erstellung der Auftragsbestätigung ändern.
- Die Einhaltung der Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden (insbesondere Zahlung, technische Angaben und Musterfreigaben, sowie die Überlassung von Mustern) voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt der S&L Live GmbH erhalten.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die S&L Live GmbH berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Die S&L Live GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Ein Fixgeschäft muss bei Vertragschluss ausdrücklich als solches bezeichnet werden. Die S&L Live GmbH haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von der S&L Live GmbH zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde begründet geltend macht, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
- Die S&L Live GmbH haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von der S&L Live GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der S&L Live GmbH ist dieser zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von der S&L Live GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden (maximal 50% der Vertragssumme) begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Die S&L Live GmbH haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von der S&L Live GmbH zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden (maximal 50% der Vertragssumme) begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Im Übrigen haftet die S&L Live GmbH im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch 15% des Lieferwertes. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Im Übrigen wird die Verzugshaftung ausgeschlossen. die Haftung für Verzugsfolgeschäden ist ebenfalls ausgeschlossen
§ 5 Gefahrenübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung und somit der Gefahrenübergang „ab Werk“ d.h. ab dem Lager der S&L Live GmbH vereinbart. Ist eine Direktlieferung vom Produzenten zum Endkunden vereinbart, geht die Gefahr mit Absendung der Ware beim Produzenten auf den Kunden über.
§ 6 Mängelhaftung
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein Mangel der gelieferten Ware vorliegt, ist die S&L Live GmbH zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Sollten sich die Kosten der Nachbesserung erhöhen, weil der Kunde die Ware bereits verändert, umverpackt oder versendet hat, sind diese zusätzlichen Kosten vom Kunden zu tragen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl (die S&L Live GmbH ist zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt), so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
- Die S&L Live GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der S&L Live GmbH oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der S&L Live GmbH keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden (maximal 50% der Vertragssumme) begrenzt.
- Die S&L Live GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die S&L Live GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung durch die S&L Live GmbH auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (maximal 50% der Vertragssumme) begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt und ist nicht von den Begrenzungen dieses Paragraphen betroffen; dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ansonsten ausgeschlossen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate. Als Verjährungsbeginn wird der Gefahrenübergang der Ware festgelegt.
- Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 7 Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder wegen sonstiger Pflichtverletzungen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Schadenersatz statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
- Soweit die Schadensersatzhaftung der S&L Live GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der S&L Live GmbH.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
- Die S&L Live GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die S&L Live GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern. In der Rücknahme der Kaufsache durch die S&L Live GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Die S&L Live GmbH ist nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die S&L Live GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die S&L Live GmbH Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der S&L Live GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Kunde ist nur berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung der S&L Live GmbH hierzu vorliegt oder dies vertraglich vereinbart wurde; er tritt der S&L Live GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Forderung der S&L Live GmbH gegen ihn ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der S&L Live GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Die S&L Live GmbH wird die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann die S&L Live GmbH verlangen, dass der Kunde der S&L Live GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die S&L Live GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht der S&L Live GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die S&L Live GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
- Wird die Kaufsache mit anderen, der S&L Live GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die S&L Live GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der S&L Live GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die S&L Live GmbH.
- Der Kunde tritt der S&L Live GmbH die Forderungen zur Sicherung der Forderungen der S&L Live GmbH gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
- Die S&L Live GmbH ist verpflichtet, die der S&L Live GmbH zustehenden Sicherheiten auf schriftliches Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der S&L Live GmbH.
§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort
- Sofern der Kunde Kaufmann/Unternehmer ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen der S&L Live GmbH mit dem Kunden München. Gleiches gilt für gesetzliche Ansprüche, soweit sie in einem Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen der S&L Live GmbH und des Kunden stehen.
Soweit zulässig, ist je nach Streitwert das Amtgericht München oder das Landgericht München I zuständig. Die S&L Live GmbH ist darüber hinaus berechtigt, das Gericht, in dessen Bezirk der Betriebssitz des Kunden liegt, anzurufen,
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
II. Allgemeine Einkaufsbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
- Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der S&L Live GmbH in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung; entgegenstehenden oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten wird von der S&L Live GmbH ausdrücklich widersprochen und diese abgelehnt (eine gesonderte Erklärung ist hierfür nicht erforderlich), es sei denn, die Geltung dieser Bedingungen wurde gesondert vereinbart.
- Alle zusätzlichen oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden vertragsbezogenen Regelungen bedürfen der Schriftform.
- Die Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot und Urheberrechte
- Die S&L Live GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, als Urheber aller im Rahmen einer Angebotserstellung oder der jeweiligen Auftragsabwicklung vom Lieferanten erstellten Abbildungen, Zeichnungen, Muster und Warenproben, sowie Berechnungen und sonstigen Unterlagen anzusehen.
- Ist auf Grund der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der Lieferant oder eine von diesem im Rahmen der Erfüllung des Auftrags eingeschaltete Person Urheber einer der zuvor bezeichneten Leistungen, so räumt der Lieferant der S&L Live GmbH mit Vertragsschluss exklusiv sämtliche Nutzungsrechte an diesen Werken für die Dauer von 3 Jahren nach Erstellung an diesen Werken ein. Die vorstehend angesprochenen Werke dürfen Dritten ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der S&L Live GmbH nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung der zu Grunde liegenden Bestellung zu verwenden.
§ 3 Vertragsschluss und Beschaffenheitsvereinbarungen
- Jede Bestellung der S&L Live GmbH erfolgt ausschließlich schriftlich. Mit der Bestellung werden mindestens die exakte Liefermenge, der gewünschte Liefertermin und die vereinbarte Beschaffenheit der zu liefernden Waren zwischen den Vertragsparteien festgelegt. Im Übrigen gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der S&L Live GmbH.
- Jede neue Bestellung oder Änderung einer bestehenden Bestellung ist vom Lieferanten innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung muss auf alle in der Bestellung angegebenen Vereinbarungen und Bedingungen (mindestens im Sinne von Absatz (1)) Bezug nehmen und diese bestätigen.
- Der Lieferant bestätigt die Lieferzeit der bestellten Ware innerhalb von fünf Tagen nach Auftragseingang. Die vom Lieferant bestätigte Lieferzeit ist als verbindlich anzusehen und kann nur auf Grund höherer Gewalt oder mit schriftlicher Zustimmung der S&L Live GmbH geändert werden. Der Lieferant ist verpflichtet, die S&L Live GmbH unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bestätigte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
- Die für die zu liefernde Ware vereinbarte Beschaffenheit (insbesondere Form, Größe, Farbe, Herstellungsart und Material) und die regelmäßigen Eigenschaften der Ware werden vom Hersteller garantiert. Wird in der Bestellung auf eine Beschaffenheitsvereinbarung oder ein Muster Bezug genommen, gelten diese Eigenschaften als vom Lieferanten garantiert.
§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen
- Die Bestellung erfolgt in der angegebenen Währung zu Netto-Preisen. Die vereinbarten Preise sind Fix-Preise.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung der Lieferantenrechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der S&L Live GmbH in gesetzlichem Umfang zu.
§ 5 Lieferverzug
- Im Falle des Lieferverzuges stehen der S&L Live GmbH die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist die S&L Live GmbH berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Der Lieferant ist sich bewusst, dass es sich bei den von der S&L Live GmbH bestellten Waren grundsätzlich um termingebundene Lieferungen handelt und die S&L Live GmbH auf eine pünktliche Lieferung angewiesen ist und in der Regel nach Ablauf des Liefertermins kein Interesse mehr für die S&L Live GmbH an der Lieferung der Ware besteht. Dieser Sachverhalt ist Grundlage der Beurteilung der angemessenen Frist für eine Nachlieferung oder Nachbesserung, sofern das jeweilige Geschäft nicht als Fixgeschäft anzusehen ist.
- Die S&L Live GmbH ist berechtigt jeglichen Verzugsschaden und auch Verzugsfolgeschaden (d.h. insbesondere zusätzliche Aufwendungen infolge des Verzuges, wie z.B. Kosten für eine kurzfristig verfügbare Ersatzlieferung und zusätzliche Kosten für einen schnelleren Transport zum Erfüllungsort und/oder Endkunden) gegen den Lieferanten geltend zu machen. Im Falle einer schneller verfügbaren Ersatzlieferung ist die S&L Live GmbH nicht zur Abnahme und Zahlung der Ware des Lieferanten verpflichtet.
- Verlangt die S&L Live GmbH Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, gegenüber der S&L Live GmbH nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 6 Gefahrenübergang, Erfüllungsort
- Erfüllungsort ist der von der S&L Live GmbH bestimmte Lieferort für die jeweilige Warenlieferung (auch Teillieferung). Dies gilt insbesondere auch, wenn die S&L Live GmbH die Kosten für den Versand trägt, dieser jedoch vom Lieferanten durchgeführt wird.
- Die Gefahr für den Verlust oder die Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware, in zur Lagerung geeigneter Verpackung, an die S&L Live GmbH oder einen von ihr beauftragten Vertreter oder bezeichneten Endkunden am vereinbarten Bestimmungsort über.
§ 7 Mängeluntersuchung – Mängelhaftung - Nachbesserungsausschluss
- Die S&L Live GmbH prüft die am Bestimmungsort abgelieferte Ware innerhalb der gesetzlichen Fristen und wird etwaige erkennbare Mängel dem Lieferanten innerhalb der gesetzlichen Fristen anzeigen. Ebenso rügt die S&L Live GmbH innerhalb der gesetzlichen Fristen versteckte Mängel, sobald diese erkennbar werden.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist das Nachbesserungsrecht des Lieferanten für den Fall ausgeschlossen, dass die S&L Live GmbH auf Grund der durch die Nachbesserung eintretenden Verzögerung kein Interesse mehr an der Lieferung der Ware hat. Dies ist in der Regel der Fall, wenn durch die Nachbesserung der vereinbarte Liefertermin überschritten wird und die S&L Live GmbH somit die Ware nicht mehr rechtzeitig an den Endkunden ausliefern kann. Der Lieferant trägt alle Kosten, die der S&L Live GmbH auf Grund der verzögerten Lieferung und/oder im Rahmen der Nachbesserung entstehen.
- Der S&L Live GmbH stehen alle gesetzlichen Mängelansprüche ungekürzt zu; in jedem Fall ist die S&L Live GmbH berechtigt, vom Lieferanten nach Wahl durch die S&L Live GmbH eine Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Lieferant ist verpflichtet, der S&L Live GmbH auf Grund eines Mangels entstehende Mangelfolgeschäden zu ersetzen.
- Die S&L Live GmbH ist berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist, besondere Eilbedürftigkeit besteht oder die sofortige Mangelbeseitigung durch die S&L Live GmbH weiteren Schaden abwendet oder minimiert.
- Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate. Als Verjährungsbeginn wird der Gefahrenübergang der Ware festgelegt.
§ 8 Produkthaftung - Freistellung - Haftpflichtversicherungsschutz
- Der Lieferant ist verpflichtet, die S&L Live GmbH über jeglichen Produktschaden oder Sachmangel - auch nach erfolgter Lieferung und Zahlung - umgehend und vollumfänglich zu unterrichten. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, die S&L Live GmbH insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
- Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinn von Abs. (1) ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB oder gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von der S&L Live GmbH durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird die S&L Live GmbH den Lieferanten - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sonstige gesetzliche Ansprüche der S&L Live GmbH bleiben unberührt.
§ 9 Schutzrechte
- Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.
- Sollte die S&L Live GmbH von einem Dritten wegen einer Verletzung von Rechten im Sinne von Absatz 1 in Anspruch genommen werden, so ist der Lieferant verpflichtet, die S&L Live GmbH auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen.
- Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die der S&L Live GmbH aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
- Die vorgenannten Ansprüche verjähren in zehn Jahren. Als Verjährungsbeginn wird der Zeitpunkt des Vertragschlusses festgelegt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt - Beistellung - Werkzeuge - Geheimhaltung
- Für den Fall der Beistellung von Waren beim Lieferanten behält sich die S&L Live GmbH hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für die S&L Live GmbH vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der S&L Live GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die S&L Live GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der ursprünglichen Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
- Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der S&L Live GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die S&L Live GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so wird mit Übergabe der Vorbehaltsware vereinbart, dass der Lieferant der S&L Live GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für die S&L Live GmbH.
- An Werkzeugen, Formen oder Mustern behält die S&L Live GmbH das Eigentum; der Lieferant ist verpflichtet, die bezeichneten Gegenstände ausschließlich für die Herstellung der von der S&L Live GmbH bestellten Waren einzusetzen.
- Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der S&L Live GmbH offengelegt werden, es sei denn, dies ist zur Herstellung der Ware erforderlich und der Dritte ist in gleichem Maße zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.
- Soweit die der S&L Live GmbH gemäß Abs. (1) und/oder Abs. (2) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller an die S&L Live GmbH noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10% übersteigt, gibt die S&L Live GmbH auf schriftliches Verlangen des Lieferanten Sicherungsrechte nach Wahl der S&L Live GmbH frei.
§ 11 Gerichtsstand – Anwendbares Recht
- Sofern der Lieferant Kaufmann/Unternehmer ist, ist der Gerichtsstand München. Soweit zulässig, ist je nach Streitwert das Amtgericht München oder das Landgericht München I zuständig.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.